Zum 31.Oktober 2009 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in Deutschland in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass der Zahlungsverkehr im europäischen Zahlungsverkehrsraum auf einer einheitlichen rechtlichen Basis abgewickelt werden kann und somit eine größere Rechtssicherheit für die Kunden bei der Durchführung ihrer Zahlungen besteht.
Dabei fokussieren sich die gesetzlichen Regelungen nicht nur auf grenzüberschreitende europäische Zahlungen, sondern beziehen auch Transaktionen ein, die im nationalen Bereich abgewickelt werden.
Grundsätzlich erhalten Sie als Kontoinhaber ein Informationspaket mit den folgenden Bedingungen per Post zugestellt, auch wenn wir für Sie mehrere Konten führen. Darüber hinaus erhalten Sie eventuell weitere Informationspakete für Konten, bei denen Sie gesetzlicher Vertreter des Kontoinhabers sind (z. B. Minderjährigenkonten, Konten für betreute Personen). Dafür bitten wir um Ihr Verständnis, da die Zustellung aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.
Bei den Formularen handelt es sich zum Teil um pdf-Dateien. Für dieses Dateiformat benötigen Sie den Acrobat Reader. Sie haben dieses Programm noch nicht installiert?