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Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Sparkasse Nürnberg  

Gemäß § 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

1. Name der verantwortlichen Stelle:


2. Vorstände:

Sparkasse Nürnberg


Vorstandsvorsitzender: Dr. Matthias Everding

stellvertr. Vorstandsvorsitzender: Werner Dumberger

Vorstandsmitglied: Roland Burgis, Vorstandsmitglied: Matthias Benk

3. Leiter der Datenverarbeitung:


4. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Markus Stichert


Lorenzer Platz 12, 90402 Nürnberg

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:


Die Geschäftsfelder der Sparkasse umfassen alle banküblichen Finanzdienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere das Einlagen- und Finanzierungsgeschäft für Private, Gewerbe- und Unternehmensfinanzierungen und Körperschaftskredite, Konto- und Depotführung, Zahlungsverkehrsabwicklung, Vermögensanlage und -betreuung, Geld-, Wertpapier- und Devisenhandel, sofern hierbei keine sparkassenrechtlichen Einschränkungen zu beachten sind. Durch Betreuungs- und Marketingmaßnahmen berät die Sparkasse ihre Kunden bedarfsorientiert.


Weitere Finanzdienstleistungen einschließlich Bausparen und Versicherungen werden angeboten durch Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern der Finanzgruppe.


Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Erfüllung der oben genannten Zwecke.


6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten

oder Datenkategorien:


Kunden (z.B. Adress-, Vertrags- , Zahlungs- und Steuerungsdaten, Daten zu

Bankdienstleistungen)


Interessenten (z.B. Adressdaten, Daten zum Produktinteresse)


Mitarbeiter, Pensionisten und Bewerber (z.B. Personaldaten und Daten zur Bewerbung)


Mieter, Vermittler und Makler (z.B. Adress-, Leistungs- und Abrechnungsdaten)


Lieferanten, Geschäfts- und Dienstleistungspartner

(z.B. Adress-, Leistungs- und Vertragsdaten)


7. Empfänger und Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:


Interne Stellen, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt

sind (z.B. betroffene Fachabteilungen wie Kreditservice, Privatkundenmarketing, Finanz- und Risikomanagement, Interne Revision)


Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften (z.B. Sozialversicherungsträger)


Externe Auftragnehmer als Dienstleistungsunternehmen entsprechend § 11 BDSG sowie


Verbundunternehmen der S-Finanzgruppe im Rahmen der Vermittlung von

Finanzdienstleistungen zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke.


8. Regelfristen für die Löschung der Daten:


Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie z.B. nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Giro- oder Kreditvertrag) erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.


9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:


Eine Datenübermittlung an Staaten außerhalb der EU bzw. EWR (Drittstaaten) erfolgt lediglich zur Ausführung eines Kundenauftrages.


 
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Claudia Glöckner

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