5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Die Geschäftsfelder der Sparkasse umfassen alle banküblichen Finanzdienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere das Einlagen- und Finanzierungsgeschäft für Private, Gewerbe- und Unternehmensfinanzierungen und Körperschaftskredite, Konto- und Depotführung, Zahlungsverkehrsabwicklung, Vermögensanlage und -betreuung, Geld-, Wertpapier- und Devisenhandel, sofern hierbei keine sparkassenrechtlichen Einschränkungen zu beachten sind. Durch Betreuungs- und Marketingmaßnahmen berät die Sparkasse ihre Kunden bedarfsorientiert.
Weitere Finanzdienstleistungen einschließlich Bausparen und Versicherungen werden angeboten durch Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern der
Finanzgruppe.
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Erfüllung der oben genannten Zwecke.
6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten
oder Datenkategorien:
Kunden (z.B. Adress-, Vertrags- , Zahlungs- und Steuerungsdaten, Daten zu
Bankdienstleistungen)
Interessenten (z.B. Adressdaten, Daten zum Produktinteresse)
Mitarbeiter, Pensionisten und Bewerber (z.B. Personaldaten und Daten zur Bewerbung)
Mieter, Vermittler und Makler (z.B. Adress-, Leistungs- und Abrechnungsdaten)
Lieferanten, Geschäfts- und Dienstleistungspartner
(z.B. Adress-, Leistungs- und Vertragsdaten)
7. Empfänger und Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Interne Stellen, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt
sind (z.B. betroffene Fachabteilungen wie Kreditservice, Privatkundenmarketing, Finanz- und Risikomanagement, Interne Revision)
Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften (z.B. Sozialversicherungsträger)
Externe Auftragnehmer als Dienstleistungsunternehmen entsprechend § 11 BDSG sowie
Verbundunternehmen der S-Finanzgruppe im Rahmen der Vermittlung von
Finanzdienstleistungen zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie z.B. nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Giro- oder Kreditvertrag) erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Datenübermittlung an Staaten außerhalb der EU bzw. EWR (Drittstaaten) erfolgt lediglich zur Ausführung eines Kundenauftrages.