Steht der Umzug in ein neues Heim bevor, ist die Vorfreude meist groß. Aber was passiert, wenn aus Versehen eine teure Vase zu Bruch geht oder sich jemand verletzt. Die Hausratversicherung schützt Sie während Ihres Umzugs in beiden Wohnungen. Sie müssen der Versicherung allerdings rechtzeitig, spätestens mit Beginn des Umzugs, den Wohnungswechsel mitteilen.
Versicherungssumme prüfen
Grundsätzlich gilt: Prüfen Sie regelmäßig die Höhe der Summe Ihrer Hausratversicherung. Ein Umzug ist der ideale Anlass. Im Laufe der Jahre sammelt sich einiges an Werten an.
Wenn Freunde und Verwandte mithelfen
Schäden, die freiwillige Helfer anrichten, sind in der Regel nicht von deren privater Haftpflichtversicherung abgedeckt. Unentgeltliche Gefälligkeiten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Schäden gegenüber Dritten
Für Personen- oder Sachschäden kommt Ihre private Haftpflichtversicherung auf. Voraussetzung ist , dass nicht vorsätzlich gehandelt wurde.
Umzugswagen mieten.
Mietwägen müssen generell haftpflichtversichert sein. Der Versicherungsschutz gilt aber nur für den Mieter und berechtigte Fahrer. Erkundigen Sie sich auch für den Fall, wenn Sie selbst einen Schaden verursachen.
Umzug mit einer Spedition
Umzugsunternehmen haften für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung entstehen. Haftungsbegrenzungen finden Sie in den AGBs der jeweiligen Unternehmen.