Jährlich werden Tausende bei Verkehrsunfällen getötet oder schwer verletzt. Dabei gilt: bei einem selbstverschuldeten Unfall oder unbekanntem Schädiger bleibt der Fahrer bzw. seine Hinterbliebenen ohne Entschädigung. Damit der Fahrer nicht "leer" ausgeht, wurde die Fahrer-Versicherung geschaffen.
Die Fahrer-Airbag-Versicherung bietet dem Fahrer beim Lenken seines Fahrzeugs (private Nutzung vorausgesetzt) eine sinnvolle finanzielle Absicherung:
Hinterbliebenen-Absicherung
für Ehepartner
Hinterbliebenen-Absicherung
je Kind
200 EUR p.M.
(max . 600 EUR für alle Kinder)
Fahrer-Unfallgeld: Gibt es bei Arbeitsunfähigkeit ab der 7. Woche für maximal 12 Monate.
Ab dem 67. Lebensjahr endet die Leistung.
Fahrer-Unfallrente: Bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 60 % erbringt die Versicherungskammer Bayern diese Leistung ab dem 12. Monat bis zum 67. Lebensjahr.
Hinterbliebenen-Absicherung: Bei Tod des versicherten Fahrers bekommen die Hinterbliebenen (Ehegatten bis zum 67. Lebensjahr und Kinder solange sie kindergeldberechtigt sind bzw. spätestens bis zum 27. Lebensjahr) eine monatliche Leistung.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Ihr Kundenberater zur Verfügung.