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Mehr Netto in der Tasche!


Ab 2010 können Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Die Regelung gilt für alle gesetzlich wie auch privat Versicherten in Deutschland.

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Das Bürgerentlastungsgesetz macht's möglich!

Dank dem neuen "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" sind ab dem Jahr 2010 Beiträge, die Sie für sich, Ihren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und Ihre Kinder zahlen, steuerlich absetzbar. Dem vorangegangen war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass private Krankenversicherungen steuerlich stärker berücksichtigt werden müssten. Das Ergebnis bringt nun allen Versicherten im Lande eine spürbare Entlastung.

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Mit welcher Einsparung Sie rechnen können, erfahren Sie hier:


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Folgende Beiträge werden berücksichtigt

Absetzbar sind Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Einen Höchstbeitrag gibt es nicht, sodass alle tatsächlich aufgewandten Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden können. Entsprechend werden die Versicherungen von Privatversicherte behandelt. Das heißt, absetzbar sind für sie Leistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der "Gesetzlichen" entsprechen. Zusätzlich wurden die jährlichen abzugsfähigen Höchstbeträge für sonstige Versorgungsaufwendungen auf jetzt 1.900 Euro bei Nichtselbstständigen (Arbeitnehmer, Beamte, Rentner) und 2.800 Euro bei Selbstständigen erhöht. Bis zum Erreichen der Höchstgrenze ist es auch möglich, freiwillige Beiträge für Einbettzimmer, Heilpraktikerbehandung oder Zahnersatz einzubringen.


Das können Privatversicherte ansetzen

Für Privatversicherte, sofern Sie nicht den seit Januar 2009 gültigen Basistarif abgeschlossen haben, sind die steuerlichen Berechnungen etwas komplizierter. Grund: Ihr Kranken- und Pflegeversicherungsschutz geht oft über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus. Generell können diese Versicherten aber damit rechnen, dass das Finanzamt ungefähr 80 Prozent ihrer Beträge als Sonderausgabe anerkennt.


Meldung der abzugsfähigen Beiträge ans Finanzamt

Bei Arbeitnehmern erfolgt die Übermittlung der Daten direkt über die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Bei anderen Versicherten (z. B. Selbstzahlern) ist dafür die Krankenversicherung zuständig, bei Rentnern der jeweilige Rentenversicherungsträger. Die Daten der privat Versicherten werden ab 2011 von den Versicherungsunternehmen gemeldet. Für das Jahr 2010 erhalten die "Privaten" ein Schreiben ihrer Versicherung, das sie mit ihrer Steuererklärung einreichen sollten. Es listet genau auf, welche Beiträge zur Basiskrankenversicherung und Pflegepflichtversicherung im Beitragsjahr anfallen.


Das Mehr an Geld gut anlegen

Je nach Umfang Ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Ihrer steuerlichen Situation sind Ersparnisse von 1.000 Euro und mehr pro Jahr möglich. Was tun damit? Eine Idee wäre zum Beispiel, das Mehr an Netto in einen Sparplan einzuzahlen. Schon mit Beträgen von 50 oder 100 Euro monatlich schaffen Sie so über die Jahre ein finanzielles Polster. Dieses Geld können Sie dann natürlich auch für medizinische Behandlungen oder Wellness-Angebote einsetzen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden. So bleiben Sie fit und gesund. Weitere Informationen zu den Steueränderungen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrer Krankenkasse.



*lt. Bürgerentlastungsgesetz; die tatsächliche Ersparnis ist von Ihrer individuellen steuerlichen Veranlagung abhängig.


(Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch Fachautoren sorgfältig erstellt. Er beruht auf Quellen, die als verlässlich angesehen werden können. Dennoch können inhaltliche und sachliche Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der Herausgeber dieses Newsletters und der Lieferant dieser Inhalte, die Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, machen in Bezug auf die enthaltenen Informationen keine Zusagen und schließen jede Haftung, beispielsweise für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen aus. Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Es wird empfohlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts einzuholen.)


 
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Markus Raum

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