Ab dem 1. Januar 2007 gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers Zigaretten aus dem Automaten nur noch gegen einen Altersnachweis.
Um das neue Jugendschutzgesetz zu erfüllen, hat sich der Bundesverband deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller (BDTA) für die Zahlungskarten mit Chip der deutschen Kreditwirtschaft als Medium für die Altersprüfung entschieden.
Der goldene Chip auf der SparkassenCard enthält hierfür eine verschlüsselte
Altersangabe als
"Jugendschutzmerkmal".
Kunden, die Zigaretten an einem der rund 550.000 Automaten ziehen wollen, müssen ab
Januar 2007 zunächst ihre SparkassenCard zur Legitimationsprüfung in den Automaten stecken.
Das Altersmerkmal auf dem Chip der SparkassenCard ist die ideale Lösung für den Jugendschutz. Sie eignet sich nicht nur für Zigarettenautomaten, sondern z. B. auch für Selbstbedienungs-Videotheken oder den Zugang zu bestimmten Internetangeboten.
Außerdem können sich unsere Kunden mit ihrer SparkassenCard nicht nur legitimieren, sondern auch gleich bargeldlos bezahlen. Dafür müssen die Karteninhaber zuvor ein Guthaben (max. 200 Euro) auf den GeldKarte-Chip ihrer Karte laden. Dies ist für Sparkassen-Kunden an Ladeterminals in vielen Sparkassen-Filialen kostenlos möglich.
Kunden über 18 Jahre
Das Merkmal für die Volljährigkeit wird auf dem Chip der SparkassenCard gespeichert. Damit hat der Karteninhaber ohne weitere Formalitäten Zugang zu Waren oder Angeboten, die dem Jugendschutz unterliegen.
Jugendliche unter 18 Jahre
Bei jugendlichen Kunden, die noch nicht 18 sind, wird das Geburtsdatum verschlüsselt auf dem Chip gespeichert. Hierfür wird die schriftliche Zustimmung des Karteninhabers und seiner Erziehungsberechtigten benötigt.
Das Jugendschutzmerkmal auf dem Chip wird verschlüsselt ausgelesen, und zwar mit einem Sicherheitsmodul, das in den Zigarettenautomaten eingebaut ist. Mit der gespeicherten Information - dem Altersmerkmal oder dem Geburtsdatum - wird dabei lediglich der Berechtigungsstatus ermittelt; und nur dieser Status wird an den Automaten gemeldet: Ist der Kunde älter als 16 Jahre, kann er Zigaretten ziehen, ist er jünger als 16, verweigert der Automat die Warenausgabe. So einfach funktioniert der Jugendschutz mit der SparkassenCard - nur Berechtigte erhalten Zugang, und der Schutz der persönlichen Daten ist gewährleistet.
Nach erfolgreicher Legitimation können die Kunden entscheiden, ob sie ihre Zigaretten bar oder mit der GeldKarte-Funktion ihrer SparkassenCard bezahlen möchten. Das bargeldlose Bezahlen mit der Karte ist natürlich bequemer. Man muss nicht lange nach Kleingeld suchen, sondern hat es immer gleich passend.
Falls Sie noch Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Geschäftsstelle in Verbindung.