OnlineBanking       Shop       Kontakt       Impressum       Datenschutz       AGB       Sitemap       Home

Sie sind hier: Privatkunden - Konten & Karten - EU-Standard - News Software-AZV

EU-Standardüberweisungen online


Überweisungslimit max. 50.000 EUR: EU-Standardüberweisungen in andere EU/EWR-Staaten können bis zu einem Betrag von 50.000 EUR zum Preis einer Inlandsüberweisung ausgeführt werden. Dafür müssen Ihnen die Angabe der IBAN des Begünstigten sowie der BIC/SWIFT-CODE der Bank des Begünstigten zwingend vorliegen.


Wichtig: Meldegrenze gemäß Außenwirtschaftsverordnung beachten!


Das Überweisungslimit bei EU-Standardüberweisungen von EUR 50.000,00 hat leider keine Auswirkung auf die deutschen Meldevorschriften gemäß der Außenwirtschaftsverordnung. Damit unterliegen Aufträge ab einem Betrag von EUR 12.500,00 einer eventuellen Meldepflicht. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank unter dem Punkt Meldewesen.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Auftragserteilung die Überweisungsbedingungen.


Elektronisch erteilte Auslandszahlungen ...

... über den Internetauftritt der Sparkasse Nürnberg


Bei Eingabe einer EU-Standardüberweisung über 12.500 EUR werden Sie programmseitig auf Ihre bestehende Meldepflicht hingewiesen.


Nähere Informationen zur Meldepflicht und den Vordruck finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank.

startseite-kl.jpg

... über Firm 32


Kunden, die das Programm Firm 32 besitzen, können

EU-Standardüberweisungen  eingeben. Bei Beträgen ab  12.500,01 EUR bis 50.000 EUR erscheint der Hinweis auf die Meldepflicht.


Sie können dann das entsprechende Z 4 Formular ausfüllen, ausdrucken und an die Deutsche Bundesbank weiterleiten.


Nähere Informationen zur Meldepflicht und den Vordruck finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank.

sfirm.jpg

... über StarMoney und StarMoneyBusiness


In beiden Versionen sind EU-Standardüberweisungen mit einem Betrag bis EUR 50.000 ermöglich. Zusätzlich wird der folgende Hinweis in einem PopUp-Fenster erscheinen, sobald Sie eine EU-Standardüberweisung mit einem Betrag über  12.500 EUR ausführen möchten:


"Für EU-Standardüberweisungen mit einem Betrag ab 12.500 EUR hat gemäß Außenwirtschaftsverordnung eine Meldung an die Deutsche Bundesbank zu erfolgen. Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck 'Anlage Z4 zur AWV', den Sie bei Ihrer Filiale oder Hauptverwaltung der Bundesbank erhalten. Eine elektronische Übermittlung der Daten ist nicht möglich."

Nähere Informationen zur Meldepflicht und den Vordruck finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank.

sm60_.jpg

 
Zurück Nach oben Druckansicht

 
OnlineBanking
 Sicherheitshinweise
Schnelleinstieg

Produktabschluss online

Suche
Ihr Ansprechpartner

rau_andreas.gif

Andreas Rau

Individual-

Kundenberater

Service
FAQ (häufige Fragen)
Newsletter | Twitter
Weblog | Facebook
RSS-Nachrichten
Handy-Aufladung

 
wongLinkarenadel.icio.us facebook Google Yahoo

Kontakt
Beratung & Kontakt
Geschäftsstellenübersicht
Wichtige Telefonnummern
Onlinebewerbung
 
Netviewer starten