EU-Überweisung zum Inlandspreis. Eine EU-Standardüberweisung ist für den Auftraggeber genauso preisgünstig wie eine Überweisung im Inland.
Wichtiger Hinweis:
Gemäß der Resolution vom 16.06.2005 des "European Payment Council" (EPC) dürfen ab dem 1.1.2007 Euro-Überweisungen in EU/EWR-Staaten, nur noch ausgeführt werden, wenn Sie mit IBAN (internationale Kundenkontonummer) und BIC-Code (internationaler Bank-Code) des Empfängers ausgestattet sind. Aufträge ohne diese Daten dürfen von den Banken und Sparkassen nicht mehr angenommen werden. Das bedeutet, Aufträge ohne vollständige IBAN-Nummer und dem entsprechenden BIC-Code müssen ab 1.1.2007 abgelehnt werden.