Überweisungslimit max. 50.000 EUR: EU-Standardüberweisungen in andere EU/EWR-Staaten können bis zu einem Betrag von 50.000 EUR zum Preis einer Inlandsüberweisung ausgeführt werden. Dafür müssen Ihnen die Angabe der IBAN des Begünstigten sowie der BIC/SWIFT-CODE der Bank des Begünstigten zwingend vorliegen.
Wichtig: Meldegrenze gemäß Außenwirtschaftsverordnung beachten!
Das Überweisungslimit bei EU-Standardüberweisungen von EUR 50.000,00 hat leider keine Auswirkung auf die deutschen Meldevorschriften gemäß der Außenwirtschaftsverordnung. Damit unterliegen Aufträge ab einem Betrag von EUR 12.500,00 einer eventuellen Meldepflicht. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank unter dem Punkt Meldewesen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Auftragserteilung die Überweisungsbedingungen.
... über den Internetauftritt der Sparkasse Nürnberg
Bei Eingabe einer EU-Standardüberweisung über 12.500 EUR werden Sie programmseitig auf Ihre bestehende Meldepflicht hingewiesen.
Nähere Informationen zur Meldepflicht und den Vordruck finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank.
... über
Firm 32
Kunden, die das Programm
Firm 32 besitzen, können
EU-Standardüberweisungen eingeben. Bei Beträgen ab 12.500,01 EUR bis 50.000 EUR erscheint der Hinweis auf die Meldepflicht.
Sie können dann das entsprechende Z 4 Formular ausfüllen, ausdrucken und an die Deutsche Bundesbank weiterleiten.
Nähere Informationen zur Meldepflicht und den Vordruck finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank.
... über StarMoney und StarMoneyBusiness
In beiden Versionen sind EU-Standardüberweisungen mit einem Betrag bis EUR 50.000 ermöglich. Zusätzlich wird der folgende Hinweis in einem PopUp-Fenster erscheinen, sobald Sie eine EU-Standardüberweisung mit einem Betrag über 12.500 EUR ausführen möchten:
"Für EU-Standardüberweisungen mit einem Betrag ab 12.500 EUR hat gemäß Außenwirtschaftsverordnung eine Meldung an die Deutsche Bundesbank zu erfolgen. Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck 'Anlage Z4 zur AWV', den Sie bei Ihrer Filiale oder Hauptverwaltung der Bundesbank erhalten. Eine elektronische Übermittlung der Daten ist nicht möglich."
Nähere Informationen zur Meldepflicht und den Vordruck finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank.