Das Signaturgesetz (SigG) und die Verordnung zum Signaturgesetz (SigV) definieren vier elektronische Signaturtypen. Sie decken unterschiedliche Einsatzgebiete ab und unterscheiden sich vor allem im Grad der Sicherheit:
Einfache elektronische Signatur: Sie ist nicht zweifelsfrei einer bestimmten Person zugeordnet, erfüllt dadurch keine besonderen Sicherheitsanforderungen und besitzt geringe Beweiskraft (z. B. Kennzeichnung des Absenders einer E-Mail).
Fortgeschrittene elektronische Signatur: Sie ist eindeutig einer bestimmten, identifizierbaren Person zugeordnet, wird von einer vertrauenswürdigen Instanz ausgegeben.
Akkreditierte qualifizierte elektronische Signatur: Das TrustCenter hat sich zusätzlich freiwillig von der zuständigen Behörde (Bundesnetagentur) umfassend überprüfen lassen.
Die elektronische Signatur funktioniert auf Grundlage eines so genannten Public-Key-Verfahren mit einem privaten und einem korrespondierenden öffentlichen Schlüssel, die koordiniert und verwaltet werden müssen. Diese Administration übernehmen so genannte Zertifizierungsstellen, die auch Trust Center genannt werden. Sie übernehmen im Wesentlichen die Aufgaben:
Identifizierung einer Person nach Vorlage eines Ausweises und
Bestätigung der eindeutigen Zuordnung eines öffentlichen Schlüssels zu der Person
durch ein Zertifikat.
Erzeugung des privaten Schlüssels und Speicherung auf einer Chipkarte sowie
anschließende Aushändigung der Chipkarte.
Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen Verzeichnisdienstes, über den/die Empfänger
digital unterschriebener Dokumente die Zertifikate nachprüfen können.
Qualifizierte elektronische Signatur: Sie ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt und wird vor allem für E-Government und alle Vorgänge, die eine Schriftform voraussetzen, benötigt.
Elektronische Signatur
Mit Ihrem privaten Schlüssel signieren Sie ein Dokument elektronisch.
Der Empfänger kann mit Ihrem öffentlichen Schlüssel die Korrektheit der Signatur und mittels des Zertifikats die Identität des Verfassers zweifelsfrei prüfen.
Verschlüsselung
Um jemandem eine geheime Nachricht zu senden, verschlüsseln Sie diese mit dessen öffentlichem Schlüssel.
Nur er kann mit seinem privaten Schlüssel die Nachricht wieder lesbar machen.
Plattfomen:
Windows XP (Service Pack 1 oder 2)
Windows 2000 (Service Pack 4)
Hardware:
Marktüblicher IBM-kompatibler PC mit Microsoft
CD-ROM- oder DVD-Laufwerk
Chipkartenleser mit eigener Tastatur
USB-Anschluss
Applikationsschnittstellen CT-API oder PC/SC
Software:
Internetzugang
Microsoft Internet Explorer Version 6.0 oder
Mozilla Version 1.7.11, 1.7.12 oder
FireFox Version 1.0.6
SUN Java Runtime Environment Version 1.5 Update 4 (wird auf CD-ROM mitgeliefert)
E-Mail-Adresse
Signier-Software
TRUST Sign-it
Für die signierte/verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist zusätzlich ein S/MIME-fähigen
E-Mai-Programm (z. B. Outlook) notwendig.