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Gesetzlicher Erbanspruch

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Wenn ein Mensch stirbt und weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorliegt, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, die Erbfolge. Diese gesetzliche Regelung muss im Einzelfall nicht falsch oder nachteilig sein. Besser ist es jedoch, wenn der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen im einzelnen erben soll.

Was passiert, wenn nichts geregelt wurde? - Nach der gesetzlichen Erbfolge sind die Blutsverwandten automatisch die Erben. Neben, teilweise aber auch vor diesen steht jedoch der überlebende Ehegatte. Nicht alle Personen, die einem nahe stehen, sind also per Gesetz Erbe. Nur wer über das Blut verbunden ist, gilt als verwandt und hat die Chance, einen Teil Ihres Vermögens auch per Gesetz zu erhalten.


Wichtig: Erbberechtigt sind neben den Blutsverwandten auch adoptierte Kinder und Kinder, für die die Ehelichkeitsvermutung (§ 1591 BGB) gilt.


Pflichten im Erbfall

Eine Erbschaft ist nicht immer Synonym für Freiheit und finanzielle Unabhängigkeit. Je näher Sie dem Erblasser gestanden haben, umso umfangreicher sind im Todesfall Ihre Pflichten. Es liegt an Ihnen, seine Interessen zu wahren und die nötigen Formalitäten zu erledigen. Darunter fällt in einem ersten Schritt die Anzeigepflicht. Bestattungsinstitute helfen Ihnen in der Regel bei der Benachrichtigung.


Eine Auflistung der zu benachrichtigenden Personen und Stellen finden Sie unter

Checkliste Benachrichtigungen.


Eine Erbschaft ist häufig an Auflagen gebunden, die Sie berücksichtigen müssen.


Kommen Sie zu der Erkenntnis, dass der Erblasser Ihnen Schulden hinterlassen hat in einem Umfang, der das geerbte Vermögen übersteigt, bietet es sich an, beim Nachlassgericht unverzüglich Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu stellen. Dadurch lässt sich eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass herbeiführen. Ein Erbe kann auch ausgeschlagen werden.


Einer Legitimation als rechtmäßiger Erbe dient zumeist ein Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Die letztwillige Verfügung ist zu diesem Zweck zusammen mit einer Sterbeurkunde an das Nachlassgericht zu übergeben.


Besteht Unsicherheit bezüglich des letzten Willens des Erblassers bzw. greift die gesetzliche Erbfolge, wird i.d.R. ein Erbschein verlangt. Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes amtliches Zeugnis über die Erbenstellung.


Existieren neben Ihnen weitere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft mit dem Ziel, den Nachlass rechtmäßig aufzuteilen.

Checkliste Benachrichtigungen

Hausarzt

(Ausstellung der Todesbescheinigung)

Angehörige, Freunde und Bekannte

Arbeitgeber

Standesamt

 (vorzulegen: Todesbescheinigung,

Familienbuch, Pass)

Bestattungsunternehmen

Friedhofsverwaltung

Kirche

Nachlassgericht

 (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des

Erblassers)

Rentenrechnungsstelle

Finanzamt

Zeitung (Traueranzeige)

Ihre Sparkasse sowie sonst. Geldinstitute

Rentenversicherung

Versicherungen (inkl. Krankenkasse)

Energieversorgungsunternehmen

Telefongesellschaft und Post

Vermieter

Berufsverbände

Berufsorganisation

Gewerkschaften

Genossenschaften

Vereine

GEZ

Vertragspartner bei Abonnements/

 Mitgliedschaften

Checkliste "Benachrichtigungen bei einem Todesfall" zum Download! (18 KB)


 
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