Was passiert, wenn nichts geregelt wurde? - Nach der gesetzlichen Erbfolge sind die Blutsverwandten automatisch die Erben. Neben, teilweise aber auch vor diesen steht jedoch der überlebende Ehegatte. Nicht alle Personen, die einem nahe stehen, sind also per Gesetz Erbe. Nur wer über das Blut verbunden ist, gilt als verwandt und hat die Chance, einen Teil Ihres Vermögens auch per Gesetz zu erhalten.
Wichtig: Erbberechtigt sind neben den Blutsverwandten auch adoptierte Kinder und Kinder, für die die Ehelichkeitsvermutung (§ 1591 BGB) gilt.
Eine Erbschaft ist nicht immer Synonym für Freiheit und finanzielle Unabhängigkeit. Je näher Sie dem Erblasser gestanden haben, umso umfangreicher sind im Todesfall Ihre Pflichten. Es liegt an Ihnen, seine Interessen zu wahren und die nötigen Formalitäten zu erledigen. Darunter fällt in einem ersten Schritt die Anzeigepflicht. Bestattungsinstitute helfen Ihnen in der Regel bei der Benachrichtigung.
Eine Auflistung der zu benachrichtigenden Personen und Stellen finden Sie unter
Checkliste Benachrichtigungen.
Eine Erbschaft ist häufig an Auflagen gebunden, die Sie berücksichtigen müssen.
Kommen Sie zu der Erkenntnis, dass der Erblasser Ihnen Schulden hinterlassen hat in einem Umfang, der das geerbte Vermögen übersteigt, bietet es sich an, beim Nachlassgericht unverzüglich Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu stellen. Dadurch lässt sich eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass herbeiführen. Ein Erbe kann auch ausgeschlagen werden.
Einer Legitimation als rechtmäßiger Erbe dient zumeist ein Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Die letztwillige Verfügung ist zu diesem Zweck zusammen mit einer Sterbeurkunde an das Nachlassgericht zu übergeben.
Besteht Unsicherheit bezüglich des letzten Willens des Erblassers bzw. greift die gesetzliche Erbfolge, wird i.d.R. ein Erbschein verlangt. Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes amtliches Zeugnis über die Erbenstellung.
Existieren neben Ihnen weitere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft mit dem Ziel, den Nachlass rechtmäßig aufzuteilen.