OnlineBanking       Shop       Kontakt       Impressum       Datenschutz       AGB       Sitemap       Home

Sie sind hier: Privatkunden - Energie und Kosten sparen - KfW-Darlehen

Staatliche Förderung des Erwerbs eigengenutzter Immobilien

foerderung.jpg

Staatliche Mittel zum Bauen oder Kaufen werden auf verschiedenen Wegen zur Verfügung gestellt. Mit speziellen Förderprogrammen soll erreicht werden dass sich viele die eigenen 4 Wände leisten können.

Fördermöglichkeiten allgemein

Darlehen aus Kreditsonderprogrammen von Spezialinstituten,

z.B. Kreditanstalt für  Wiederaufbau (KfW)

zinsgünstige Darlehen aus Wohnungsbauförderprogrammen des Freistaats Bayern, der Stadt

 Nürnberg oder des Landkreises Nürnberger Land - je nach Lage des Objekts

Aufwendungszuschüsse oder Zulagen zur Minderung des Kapitaldienstes


Lassen Sie sich von Ihrem Berater informieren, welche Art der staatlichen Förderung für Sie in Frage kommt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.


Allgemeines zu Fördervoraussetzungen und Anspruchsberechtigung

der öffentlich geförderte Wohnungsbau ist an Einkommensgrenzen und Wohnungsgröße

 gekoppelt und die Mittelzuteilung erfolgt nach der sozialen Dringlichkeit

eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau

 begonnen wurde oder der notarielle Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung bereits

 abgeschlossen wurde

auf eine Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch

unterschiedliche Behandlung Neubau/Ersterwerb oder Bestandserwerb (Gebrauchtimmobilie)

wegen starker regionaler Abweichungen und evtl. zusätzlicher Fördermaßnahmen ist es

 unerlässlich, auch detaillierte Informationen bei der örtlich zuständigen Baubehörde

 (Bewilligungsstelle) einzuholen.


Auskünfte über die wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Einzelheiten erteilen die kreisfreien Städte und Landratsämter.


Bitte bringen Sie zum ersten Beratungsgespräch folgende Unterlagen mit

Objektunterlagen des geplanten Kaufobjektes/Bauvorhabens (Lageplan, Grundriss,

 Wohnflächenberechnung und Berechnung umbauter Raum)

Grundrissplan der zum Zeitpunkt der Beratung bewohnten Wohnung

Finanzierungsplan und Einkommensnachweise (Gehaltsnachweise etc.)

den aktuellen Steuerbescheid

Zum Beratungsformular.gif

 
Zurück Nach oben Druckansicht

 
OnlineBanking
 Sicherheitshinweise
Schnelleinstieg

Produktabschluss online

Suche
Ihr Ansprechpartner

schopf_michael.gif

Michael Schopf

Vermögensberater

Service
FAQ (häufige Fragen)
Newsletter | Twitter
Weblog | Facebook
RSS-Nachrichten
Handy-Aufladung

 
wongLinkarenadel.icio.us facebook Google Yahoo

Kontakt
Beratung & Kontakt
Geschäftsstellenübersicht
Wichtige Telefonnummern
Onlinebewerbung
 
Netviewer starten