Darlehen aus Kreditsonderprogrammen von Spezialinstituten,
z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
zinsgünstige Darlehen aus Wohnungsbauförderprogrammen des Freistaats Bayern, der Stadt
Nürnberg oder des Landkreises Nürnberger Land - je nach Lage des Objekts
Aufwendungszuschüsse oder Zulagen zur Minderung des Kapitaldienstes
Lassen Sie sich von Ihrem Berater informieren, welche Art der staatlichen Förderung für Sie in Frage kommt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
der öffentlich geförderte Wohnungsbau ist an Einkommensgrenzen und Wohnungsgröße
gekoppelt und die Mittelzuteilung erfolgt nach der sozialen Dringlichkeit
eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau
begonnen wurde oder der notarielle Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung bereits
abgeschlossen wurde
auf eine Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch
unterschiedliche Behandlung Neubau/Ersterwerb oder Bestandserwerb (Gebrauchtimmobilie)
wegen starker regionaler Abweichungen und evtl. zusätzlicher Fördermaßnahmen ist es
unerlässlich, auch detaillierte Informationen bei der örtlich zuständigen Baubehörde
(Bewilligungsstelle) einzuholen.
Auskünfte über die wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Einzelheiten erteilen die kreisfreien Städte und Landratsämter.
Bitte bringen Sie zum ersten Beratungsgespräch folgende Unterlagen mit
Objektunterlagen des geplanten Kaufobjektes/Bauvorhabens (Lageplan, Grundriss,
Wohnflächenberechnung und Berechnung umbauter Raum)
Grundrissplan der zum Zeitpunkt der Beratung bewohnten Wohnung
Finanzierungsplan und Einkommensnachweise (Gehaltsnachweise etc.)
den aktuellen Steuerbescheid