Ab wann gilt die EnEV 2009?
Die EnEV 2009 löst ab 01.10.2009 die derzeit gültige EnEV 2007 ab.
Was ändert sich im Neubau?
Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser,
Lüftung und Kühlung wird durchschnittlich um 30% gesenkt.
Die Wärmedämmung der Gebäudehüllen muss durchschnittlich 15% mehr leisten.
Was ändert sich bei der Modernisierung von Altbauten?
Der Bauherr hat bei größeren Umbaumaßnahmen die Wahl zwischen zwei Alternativen:
Bei größeren baulichen Änderungen an Gebäudehüllen (z.B. Dach, Fassade, Fenster) werden
die Anforderungen an diese Bauteile um durchschnittlich 30% verschärft.
Nach Sanierung muss der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes um 30% weniger sein
und die Gebäudehülle um 15% besser gedämmt sein als vorher.
Nachrüstpflichten bei Altbauten:
Bessere Dachdämmung oder Dämmung von Geschossdecken
Alte Öl- und Gasheizkessel (<1978) müssen ersetzt werden
Klimaanlagen müssen eine automatische Einrichtung zur Be- und Entfeuchtung vorsehen und
nachgerüstet werden
Nachtstromspeicherheizungen müssen ab 2020 in Gebäuden mit mind. sechs Wohneinheiten
oder 500 Quadratmetern Nutzfläche außer Betrieb genommen werden, falls sie mind. 30 Jahre alt sind.
EnEV 2009 oder noch EnEV 2007? Welche Energieeinsparverordnung gilt für Bauvorhaben?
Welche EnEV-Fassung für ein Bauvorhaben verbindlich ist hängt davon ab, ob es genehmigungspflichtig ist und wann der Bauherr die relevanten Schritte nach dem Landesbauordnungsrecht unternommen hat.
Detaillierte Informationen zur EnEV 2009 finden Sie unter www.enev-online.de und www.kfw.de.