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Kurzarbeit - Kein Grund die betriebliche Altersvorsorge aufzugeben

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Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit, um trotz wirtschaftlicher Engpässe einen Personalabbau zu vermeiden. Betroffen sind nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales derzeit Rund 1,5 Mio. Bürger.

Kurzarbeit bedeutet nicht nur weniger Arbeit, sondern auch weniger "Netto", mit dem der Arbeitnehmer auskommen muss. Das Kurzarbeitergeld richtet sich nach den regelmäßigen Grundlagen des Arbeitsentgelts. Durch eine Entgeltumwandlung kommt es i. d. R. zu einer Reduzierung des Arbeitsentgelts, die sich auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes auswirken kann.


Der Schritt, die Entgeltumwandlung einzustellen, sollte gut überlegt sein, denn durch die hohe Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse, hat der Verzicht bekanntermaßen nur verhältnismäßig geringe Auswirkungen auf das Nettogehalt.


Beispiel:

Unbenanntes Dokument
 Ohne EntgeltumwandlungMit Entgeltumwandlung
Monatsvergütung1.500 EUR1.500 EUR
Entgeltumwandlung 100 EUR
Bruttolohn1.500 EUR1400 EUR
Lohnsteuer *135,36 EUR100,42 EUR
Sozialversicherungsbeiträge311,63 EUR290,85 EUR
Nettolohn1.052,41 EUR1.008,73 EUR
Kurzarbeitergeld **445,61 EUR446,11 EUR
Auszahlungsbetrag1.498,02 EUR1.454,84 EUR

*) Steuerklasse I, kinderlos, inkl. Soli u. KiSt., Monatsvergütung regulär: 3.000 EUR


**) 60 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz (gem. Tabelle der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ab Januar 2009)


Dieses Beispiel zeigt, dass der Verzicht auf 100 EUR Entgeltumwandlung lediglich 43 EUR mehr Geld in der Tasche bedeutet. Das Kurzarbeitergeld ist in diesem Fall bei der Entgeltumwandlung sogar geringfügig höher.


Gleichzeitig verliert der Arbeitnehmer mit dem Verzicht auf weitere Entgeltumwandlung aber einen wichtigen Beitrag zur zusätzlichen Absicherung im Alter.


Eine Möglichkeit die Phase der Kurzarbeit zu überbrücken, bietet die Beitragsflexibilität der Sparkassen Pensionskasse. Die Beitragszahlungen können ohne zusätzliche Kosten ausgesetzt werden. Sobald der Betrieb wieder läuft, können die nicht gezahlten Beiträge in einer Summe zu den bisherigen Vertragsbedingungen nachbezahlt werden.

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Michael Gebhardt

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